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Mitglied werden

Wir freuen uns über weitere Mitglieder und weitere Mitstreiter*innen.  Bitte wende dich an den Vorstand, um einen Antrag zur Mitgliedschaft zur stellen. Als Mitgliedsarten unterscheiden wir

  • ordentliche Mitglieder
  • Fördermitglieder

Fördermitglieder werden nicht automatisch Mitglied des Landesverband Badischer Imker e.V.

Mitgliedsbeitrag

Um unsere Ziele zu erreichen und die Kosten des Vereins zu tragen, sind wir auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen. Die wesentlichen Kosten haben wir dir hier aufgeführt. Weitere Einzelheiten kannst du der Beitrags- und Gebührenordnung entnehmen.

Fragen und Antworten

Die nachfolgenden Fragen und Antworten sollen dir helfen, dich für oder eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Die Antworten basieren auf der unsere Satzung (Version 1.2) vom 20.12.2021 und die in ihrem Rahmen gefassten Ordnungen.

Mitglied werden

Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag beantragt, über den der Vorstand abschließend entscheidet. Bitte wende dich an den Vorstand, um einen Antrag zur Mitgliedschaft zur stellen.

Den Antrag findest du hier.

 

Bei uns gibt es ordnetliche Mitglieder und Frödermitglieder.

Ein ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Fördermitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden.

Fördermitglieder werden nicht Mitglied des Landesverbandes Badischer Imker e.V.

Der Verein kann zudem Ehrenmitglieder ernennen.

Wir sind offen für alle Freunde und Förderer bestäubender Insekten. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt. Der Verein ist übrigens unabhängig, frei von konfessionellen Gesichtspunkten und parteipolitisch neutral. 

Ja – Unser Verein ist nicht regional eingeschränkt und steht allen Bienenfreunden offen. Unsere Aktivitäten (Blühwiesen-Aktionen, Kurse, etc.) konzentrieren sich jedoch auf die Stadt Karlsruhe und den Großraum Karlsruhe. Aus der Region um die Stadt Karlsruhe kommen auch die meisten Mitglieder.

Der Aufnahmeantrag von Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages des minderjährigen Mitgliedes. Ferner hat der gesetzliche Vertreter sein Einverständnis zu allen Handlungen zu erklären, die im Rahmen der Mitgliedschaft anfallen, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts durch das minderjährige Mitglied. Bitte wende dich an den Vorstand, um einen Antrag zur Mitgliedschaft zur stellen.

Wir bemühen uns jeden Antrag zeitnah zu bearbeiten und auch den Posteingang zu bestätigen. Gerne kannst du uns eine Erinnerung zusenden.

Nachdem wir deinen Antrag erhalten haben, werden wir die zeitnah den Eingang bestätigen. Über deine Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Bitte gib uns ausreichend Zeit, um über deinen Antrag zu entscheiden. Wir werden ggf. auch ein Vorgespräch mit dir führen, um dich kennenzulernen.

Wir behalten uns vor, Anträge auf Mitgliedschaft abzulehnen. Unsere Gründe hierfür können Vielfältig sein. Wir sind jedoch nicht verpflichtet dir unsere Gründe mitzuteilen. Der Vorstand entscheidet übrigens abschließend (vgl. Satzung §9). Es gibt keine Möglichkeit das anzufechten. Der Rechtsweg steht dir natürlich offen.

Wir leben das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand MUSS sich im Verein engagieren. Dennoch haben wir in der Satzung § 13 grundlegende Pflichten festgehalten. Diese sind u.a. Zahlungspflichten, Treuepflicht, Verschwiegenheitspflichten, diverse Informationspflichten, etc.

Satzung § 13:

(1) Ein Mitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, von Umlagen und Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr) verpflichtet.
(2) Die Satzung des Vereins sowie die in ihrem Rahmen gefassten Beschlüsse und Ordnungen sind für es bindend.
(3) Es ist zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten des Vereins verpflichtet.
(4) Es ist verpflichtet, den Verein und seinen Zweck zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
(5) Es soll im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Mitwirkungen, Anregungen und Vorschläge die Vereinsarbeit fördern.
(6) Es verpflichtet sich Änderungen, Auslassungen und Fehler in den vom Verein erhobenen Daten diesem unverzüglich mitzuteilen.
(7) Ein Mitglied, das Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreut, erzieht, ausbildet oder in vergleichbarer Weise Kontakt hat, ist verpflichtet, dem Verein auf dessen Verlangen ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Wenn du auf unserer Webseite noch nicht alle Antworten finden konntest, dann kannst du dich mit deinen Fragen gerne an uns wenden. Bitte schreib uns über unser Kontaktformular.

Kosten

Wir erheben einen Mitgliedsbeitrag von 20 Euro / Jahr. Hinzu kommt der Grundbeitrag zum Landesverband Badischer Imker e.V. in Höhe von derzeit 25,00 Euro, der Grundbeitrag zum DIB in Höhe von 3,60 Euro, der Versicherungsbeitrag in Höhe von 9,10 Euro, und ggf. ein Werbebeitrag von 0,25 Euro / Volk. Dies summiert sich auf 57,70 Euro / Jahr

Neue Mitglieder zahlen zur Deckung unsere Verwaltungskosten eine Aufnahmegebühr.

Zur Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten kann die Mitgliederversammlung eine Umlage beschließen (vgl. § 14 (3) der Satzung). Du kannst bei dieser Entscheidung immer mitwirken.

Aber keine Sorge, die Höhe der Umlagen dürfen im Einzelnen und in Summe pro Geschäftsjahr das Sechsfache des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen. Die etwaigen zu leistenden Beträge sind somit gedeckelt. Niemand muss befürchten ein hohes finanzielles Risiko einzugehen.

Natürlich entscheiden unsere Mitglieder über die Höhe der Beiträge.

Der Vorstand kann in Einzelfällen beschließen, die Aufnahmegebühr und / oder den Mitgliedsbeitrag eines Mitgliedes für ein laufendes Geschäftsjahr ganz oder anteilig zu erlassen oder zu stunden. Bitte wende dich an den Vorstand, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Alle weiteren Einzelheiten kannst du der Beitrags- und Gebührenordnung entnehmen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet
a. durch den Tod des Mitgliedes
b. durch den Austritt des Mitgliedes,
c. durch den Ausschluss des Mitgliedes,
d. durch Streichung der Mitgliedschaft oder
e. durch (sonstiges) Erlöschen der Mitgliedschaft.

Du willst den Verein verlassen? Wir legen dir keine Steine in den Weg! Aber bitte wende dich nochmal an den Vorstand, um über deine Gründe zu sprechen. Wir wollen verstehen, warum uns Mitglieder verlassen. Ggf. lassen sich die Gründe dafür aus dem Weg räumen und du willst dann weiter Mitglied bleiben.

Der Austritt ist einfach: Deine Mitgliedschaft kannst du mit einer Frist von zwei Wochen durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail an den Vorstand) zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember kündigen. Weitere Einzelheiten findest du in unserer Satzung § 11 (1) entnehmen.

Die Mitgliedschaft kann durch dich mit einer Frist von zwei Wochen durch Erklärung in Textform zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember gekündigt werden. Siehe Satzung § 11 (1).

Nein – Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche an den Verein. Eine Rückzahlung des Mitgliedbeitrages, von Umlagen oder Gebühren ist ausgeschlossen; es besteht kein Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens. Erbrachte Sach- und Geldleistungen gehen an den Verein über. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis bleiben davon unberührt. Siehe Satzung § 10.

Ja, aber natürlich nur in Ausnahmefällen.

  • Du kannst z.B. durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn du trotz einer schriftlichen Mahnung nach einer angemessenen Frist deiner finanziellen Verpflichtungen (z. B. Zahlung des Mitgliedsbeitrages) nicht nachkommt oder unbekannt verzogen ist.
  • Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kannst du auch ausgeschlossen werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn du die Interessen des Vereins verletzt oder verletzt hat oder es seinen satzungsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Übrigens: Mitglieder des Vorstandes oder Kassenprüfende können nur von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

Weitere Einzelheiten findest du in unserer Satzung § 11 entnehmen.